Im Umgang mit Fehlern liegt die größte Fehlerquelle

NRW-Landesregierung hält halsstarrig an verfassungswidrigem Dienstrecht fest

Seit es Menschen gibt, machen diese Fehler. Und seit es Menschen gibt, wissen diese, dass man Fehler am besten zeitnah korrigiert, damit Schäden minimiert werden können. Das weiß auch die NRW-Landesregierung, doch wieder einmal handelt sie gegen diese uralte Erkenntnis.

Es geht um die Mitte vergangenen Jahres eingeführte Dienstrechtsreform. Mit ihr wird der verfassungsrechtliche Grundsatz der Bestenauslese im öffentlichen Dienst in der irrigen Annahme ausgehebelt, dadurch würden die Interessen der Frauen gestärkt. Das Gesetz sieht vor, dass Beamtinnen des Landes bei „im Wesentlichen gleicher Eignung“ bevorzugt befördert werden. Gewerkschaften und Juristen weisen seit langem darauf hin, dass der gesetzgeberische Eingriff verfassungswidrig ist, auch mehrere Verwaltungsgerichte sahen das nicht anders, zuletzt entschied das OVG Münster ebenfalls: Die Vorschrift zur Frauenförderung verstößt gegen den im Grundgesetz verankerten „Grundsatz der Bestenauslese“.

Doch anstatt das vor Gerichten krachend gescheiterte Gesetz – für die rot-grüne NRW-Regierung und die sie tragende Mehrheit im Landtag keine neue Erfahrung – nun schleunigst zu beerdigen und Korrekturen auf den Weg zu bringen, versucht die Regierung Kraft zu Lasten Tausender Bediensteter in Nordrhein-Westfalen, gesichtswahrend den Wahltag in drei Monaten zu erreichen. Wenn danach erst ruchbar würde, dass NRW wieder einmal gepatzt hat, wäre – so das erkennbare Kalkül – der Unmut der Betroffenen leichter zu verkraften.

Bis zur endgültigen Klärung sind viele Beförderungen auf Eis gelegt. Möglicherweise sind Hunderttausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst des Landes betroffen, weil sich ebenso ungezählte „Beförderungsschlangen“ bis zur endgültigen Klärung weiter aufstauen.

Dabei wäre es ein Leichtes, Benachteiligungen von Frauen auszugleichen. Frauen könne man ebenso effizient fördern, indem Familienpausen und die Belastung durch Familie und Beruf anders gewertet würden, wies das OVG Münster einen Weg. Doch die rot-grüne Landesregierung zeigt sich halsstarrig. Innenminister Ralf Jäger (SPD) und Gleichstellungsministerin Barbara Steffens (Grüne) wollen Zeit gewinnen und zunächst den Verfassungsgerichtshof des Landes anrufen statt das fehlerhafte Gesetz zu korrigieren. Zeitgewinn im Angesicht der bevorstehenden Landtagswahl geht ihnen vor. Es ist absehbar, dass das NRW-Verfassungsgericht vor der Landtagswahl am 14. Mai nicht mehr über den rot-grünen Quotenmurks befinden kann. Zudem ist zweifelhaft, ob es überhaupt zuständig ist.

Für CDU und FDP im Düsseldorfer Landtag ist die rot-grüne Verweigerungshaltung eine Steilvorlage. Bis zum Wahltag werden Armin Laschet (CDU) und Christian Lindner (FDP) nicht müde, mit dem Finger auf die Regierung Kraft zu zeigen. Denn diese straft mit ihrem Starrsinn alle ihre Bediensteten ab – und zwar ohne Ansehen des Geschlechts.

Am Wahlabend könnte sich zeigen, dass es ein folgenschwerer Fehler von Rot-Grün war, einen einmal gemachten Fehler nicht einzugestehen und unverzüglich zu korrigieren.

 
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